Unser Festprogramm

Das Festprogramm unseres 150-jährigen Jubiläums umfasste ein umfangreiches Programm 
für jedes Alter, jeden Musikgeschmack sowie jeden Feiernden.

DONNERSTAG, 09.05.2024

Frühlingsfest am Vatertag 


10.00 Uhr: Weißwurstfrühstück

12.00 Uhr: Biergartenbetrieb

Musik: „Die drei Schena und I“ & „Stamperlmusi“ 

FREITAG, 10.05.2024

Festauftakt

17.00 Uhr: Einholen der Festdamen, Festmutter und Patenvereine; Totengedenken 

18.30 Uhr: Bieranstich und Begrüßung 

19.30 Uhr: Party mit „Wolfsegger“ (Freier Eintritt)

SAMSTAG, 11.05.2024

Blaulichttag & Party mit Bayern 3 Band

13.00 Uhr: Blaulichttag mit Bayern 3, großer Fahrzeugausstellung und Kinderprogramm sowie Biergartenbetrieb 

19.30 Uhr: Party mit „Bayern 3 Band“ & „DJ Tonic“ 

SONNTAG, 12.05.2024

Festsonntag

06.00 Uhr: Weckruf 

08.30 Uhr: Einholen der Vereine zum Kirchenzug 

09.00 Uhr: Festgottesdienst am Dorfplatz 

10.30 Uhr: Frühschoppen mit Blaskapelle Dietldorf 

14.00 Uhr: Großer Festzug durch Dietldorf 

15.00 Uhr: Festendspurt mit „Sappralot“ (Freier Eintritt)

 Unser Festausschuss 

 Unser Festausschuss setzte sich aus dem aktuellen Vorstand, 
Organisatoren des 125-jährigen Jubiläums unserer Wehr 
sowie weiteren engagierten Kameradinnen und Kameraden zusammen. 

 Unsere Festdamen 

 Unsere Festdamen präsentierten mit Stolz ihr Festdirndl für das Jubiläum unserer Wehr. 

Unsere Bands

Blaskapelle Dietldorf

Die Blaskapelle Dietldorf war die Festkapelle unseres Festes und sorgte rund ums Fest für eine zünftige Stimmung!

Wolfsegger

Die Wolfsegger heizten am Freitag beim Festauftakt ein und legten den Grundstein für ein super Festwochenende.

Bayern 3 Band

Die Bayern 3 Band stellte das musikalische Highlight am Festsamstag dar!

Sappralot

Die Jungs von Sappralot rundeten unser Festwochenende mit einem starken Festsonntag ab.

Unser Festrahmen

Festküche

Festzelt

Festbrauerei

Unsere Schirmherrschaft

Schirmherr

Thomas Gesche 
Bürgermeister der Stadt Burglengenfeld 

Ehrenschirmherrin 

Marianne Schieder
Mitglied des Bundestages 
für WK Schwandorf-Cham 

Ehrenschirmherr 

Thomas Ebeling
Landrat des Landkreises Schwandorf 

Unser Festplatz

Dietldorf ist über die Staatsstraße 2165 von Schmidmühlen, Rohrbach oder Kallmünz kommend sowie über den Reichert-Berg von Burglengenfeld aus erreichbar.


Der Festplatz, auf dem wir unser 150-jähriges Jubiläum feierten, befand sich in der Vilstalarena zu Dietldorf.
Da der Radweg zum Festplatz für Autos gesperrt war, befanden sich überall in Dietldorf Parkplätze. 
Der Festplatz war dann mit dem Rad oder über einen kurzen Fußmarsch über den Radweg schön erreichbar. 

Hauptsponsoren unseres Jubiläums

Ein so großes Jubiläum wie wir geplant hatten, brauchte natürlich auch starke Partner!

Abgesehen von Sponsoren die Anzeigen in unserer Festschrift schalteten, 
hatten wir bei unserem Jubiläum auch noch große Hauptsponsoren.

Vielen Dank diesen auch nochmals für ihre Unterstützung.

Unsere Festordnung 

zum 150-jährigen Gründungsjubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Dietldorf

Für das Gründungsjubiläum vom 09.05.2024 bis zum 12.05.2024 und die in dessen Rahmen stattfindenden Veranstaltungen galten die nachfolgenden Bestimmungen, die mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes samt Nebenplätzen (Parkplätze etc.) bzw. mit der Teilnahme an der Veranstaltung anerkannt wurden:

1. Die Festveranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich die Veranstaltungsabsage ganz oder in Teilen für den Fall unangemessener Umstände vor. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit unangekündigt Programmänderungen ohne Angabe von Gründen vorzunehmen.

2. Soweit rechtlich zulässig erfolgt die Teilnahme an einer Veranstaltung sowie das Parken mit privaten Fahrzeugen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Den Anordnungen des Veranstalters, seiner Vertreter und Beauftragten, des Ordnungsdienstes, der Polizei und Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ohne Weiteres ein Verweis vom Veranstaltungsgelände unter dem Vorbehalt von Schadenersatzforderungen. Der Besuch der Veranstaltung ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet, wenn ein Personensorge-/Erziehungsberechtigter sie begleitet. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Veranstaltungsbesuch ohne Begleitung eines Personensorge-/ Erziehungsberechtigten bis längstens 24 Uhr erlaubt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt im Rahmen des Jugendschutzes Ausweiskontrollen durchzuführen. Im Übrigen wird auf den gesonderten Aushang mit Auszügen aus dem Jugendschutzgesetz verwiesen.

3. Insbesondere während Kirchenzug, Festgottesdienst und Festzug wird diszipliniertes und dem Veranstaltungscharakter angemessenes Verhalten jedes Teilnehmers vorausgesetzt. Jegliches Entwenden, Beschädigen oder Verunglimpfen von Vereinsgegenständen und -symbolen wie Vereinstaferln, Vereinsfahnen und sonstigen vereinstypischen Utensilien stellt jedenfalls auf dem Veranstaltungsgelände kein Brauchtum dar und ist dementsprechend zu unterlassen. Ankommende Vereine werden gebeten sich im Festbūro zu melden. Gewerbliche Werbung, z. B. das Verteilen von Handzetteln oder das Aufhängen vor Plakaten und Bannern ist im Vorfeld bzw. im Festbüro genehmigen zu lassen.

Politische Werbung ist grundsätzlich untersagt!


4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Sternwerfern sowie von Waffen jeglicher Art ist untersagt. Aufgrund des Jugendschutzes am Fußballplatz ist der Konsum von Cannabis am Festgelände sowie im Umkreis von 100 Metern während des Festes verboten. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss vom Fest. 
Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist in Absprache mit dem Veranstalter befugt, bei Besuchern/Teilnehmern Taschenkontrollen sowie in Verdachtsfällen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Sachbeschädigung von Bierzeltgarnituren, Maßkrügen etc. behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte und/oder Schadenersatzforderungen gegen die verursachenden Personen bzw. Vereine vor.

Entstandene Sachschäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Fahnen dürfen nicht aus dem Fahnenständer gestohlen werden.

Fahrzeuge aller Art und/oder Tiere die am Festzug teilnehmen müssen generell im Vorfeld bei der Festleitung angemeldet und genehmigt werden. Genehmigte

Fahrzeuge und/oder Tiere müssen vom jeweiligen Verein jedoch selbst versichert

sein. Weiterhin erklärt sich jeder am Festzug teilnehmende Verein mit seiner Teilnahme dazu bereit, Festabzeichen in der Anzahl der teilnehmenden Vereinsmitglieder sowie eine Festschrift für seinen Verein zu erwerben.


5. Der Veranstalter haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge, sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung von Schäden durch seine Mitarbeiter oder Aufsichtspersonen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ebenso die Haftung bei Einbruch in oder Diebstahl von geparkten Fahrzeugen. Im Wege eines echten Vertrages zugunsten Dritter wird weiter eine etwaige Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und Beauftragten für Personen, Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit diese auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Hiervon unberührt bleibt eine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für nicht von ihm verschuldete Unfälle aller Art, für Diebstahl und verlorene Sachen und Wertgegenstände kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Bei Musikdarbietungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr möglicher Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

6. Sofern nicht ausdrücklich unverzüglich dem Veranstalter gegenüber von ihm widersprochen wird, willigt mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. der Teilnahme an einer Veranstaltung jeder Besucher/Teilnehmer in die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos seiner Person zum Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Vereinsdarstellung ein. Die Veröffentlichung erfolgt in hierfür üblichen Publikationen (z.B. Broschüren, Flyer), in der örtlichen/regionalen Tagespresse und im World Wide Web (Internet) unter der Homepage des Vereins oder hierüber verlinkter Seiten. Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt mit Wirkung auch für Rechtsnachfolger und Erben, ohne jegliche Vergütung, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung und Archivierung. Aus dem Widerspruch gegen die vorstehend geregelte Einwilligung entstehen keine Nachteile.

 

Der Veranstalter:
Freiwillige Feuerwehr Dietldorf


Stand 16.04.2024, Änderungen vorbehalten.